Ab 2025 wird vom Land Sachsen dafür kein Geld mehr bereitgestellt und den Bonus gibt es nicht mehr.
Leider wurden Reparaturinitiativen beim sächsischen Reparaturbonus völlig vergessen! Unser Statement dazu enthält folgende Kernforderungen:
- Beteiligung der Reparatur-Initiativen am Reparaturbonus (für Ersatzteilkosten)
- Senkung des Mindestreparaturwertes für Reparatur-Initiativen (weil nur Ersatzteilkosten anfallen)
Im Freistaat Sachsen gibt es seit 2023 die Möglichkeit, 50 % der Reparaturkosten zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzungen sind:
- der reparierte Gegenstand ist förderfähig lt. Liste
- die Reparatur wurde in einer registrierten Fachwerkstatt durchgeführt
- der Gesamtpreis war mindestens 75 €
- maximaler Förderbetrag 200 €
- maximal 2x im Jahr kann jeder Erwachsene online einen Antrag bei der SAB stellen
- vor der Beantragung muss man sich bei einem Dienstleister verifizieren (einmalig für alle SAB-Anträge).
Weitere Informationen hier.