Leider wurden Reparaturinitiativen beim sächsischen Reparaturbonus völlig vergessen! Unser Statement dazu enthält folgende Kernforderungen:
- Beteiligung der Reparatur-Initiativen am Reparaturbonus (für Ersatzteilkosten)
- Senkung des Mindestreparaturwertes für Reparatur-Initiativen (weil nur Ersatzteilkosten anfallen)
Im Freistaat Sachsen gibt es seit 2023 die Möglichkeit, 50 % der Reparaturkosten zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzungen sind:
- der reparierte Gegenstand ist förderfähig lt. Liste
- die Reparatur wurde in einer registrierten Fachwerkstatt durchgeführt
- der Gesamtpreis war mindestens 75 €
- maximaler Förderbetrag 200 €
- maximal 2x im Jahr kann jeder Erwachsene online einen Antrag bei der SAB stellen
- vor der Beantragung muss man sich bei einem Dienstleister verifizieren (einmalig für alle SAB-Anträge).
Weitere Informationen hier.